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   OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15   

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OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15 (https://dejure.org/2020,32959)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 (https://dejure.org/2020,32959)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. September 2020 - 7 KS 17/15 (https://dejure.org/2020,32959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BImSchV 16; BaggVwV; § 4 UmwRG; § ... 6 UmwRG; § 8 UmwRG; § 9 Abs 1 UVPG; § 9 Abs 1a UVPG; § 73 VwVfG; § 74 Abs 2 VwVfG; § 12 Abs 7 S 4 WaStrG; § 14 Abs 1 S 2 WaStrG; § 14e Abs 5 WaStrG; § 72 WHG; § 4 WRRLUEms
    Abwägung; Baulärm; Betriebslärm; DIN 18005; DIN 4150; Erschütterungen; Grundwasser; Hochwasserschutz; Klagebegründung; Schleuse; UVP; Verfahrensfehler; Wasserstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (58)

  • BVerwG, 19.12.2017 - 7 A 7.17

    Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15
    Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots daher auf die Frage, ob die Verwaltungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie - auf der Grundlage des derart zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris, und vom 19.12.2017 - 7 A 7.17 -, juris; Urteile des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris, und vom 31.07.2018 - 7 KS 17/16 -, juris).

    Die AVV Baulärm ist für die Bewertung von Baulärm gemäß § 66 Abs. 2 BImSchG verbindlich; die TA Lärm ist nicht anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2017 - 7 A 7.17 -, juris, m. w. N.).

    Sie berücksichtigen auch nicht, dass eine - rechnerische - Erhöhung der Schallimmissionen um etwa 1 bis 2 dB (A) unterhalb der sogenannten Wahrnehmungsschwelle von 3 dB(A) läge (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19.12.2017 - 7 A 7.17 -, juris).

    Dessen ungeachtet ist es sachgerecht, den Baustellenverkehr auf den öffentlichen Straßen in die Abwägung einzustellen und unter Heranziehung der für diesen Verkehrsweg aussagekräftigen 16. BImSchV zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2017 - 7 A 7.17 -, juris, dort zum Verkehr auf den Wasserstraßen).

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2017 - 7 A 7/17 -, juris).

    Da jedoch speziell für den von Wasserstraßen ausgehenden Verkehrslärm auf den Wasserstraßen kein technisches Regelwerk ersichtlich ist, erscheint es als eine probate Vorgehensweise, die 16. BImSchV analog heranzuziehen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19.12.2017 - 7 A 7.17 -, juris).

    Öffentliche Verkehrswege unterfallen nicht dem Anlagenbegriff (vgl. § 3 Abs. 5 Nr. 3 BImSchG) und dementsprechend nicht dem Anwendungsbereich der TA Lärm (BVerwG, Urteil vom 19.12.2017 - 7 A 7.17 -, juris).

    Diese Möglichkeit scheidet hier aber aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2017 - 7 A 7.17 -, juris).

    Fehlt es danach an speziellen und typisierenden Normierungen, kann die Zumutbarkeit tieffrequenter Geräusche nur unter Berücksichtigung der Art der jeweiligen Störung, der Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebiets sowie gesetzlich vorgegebener Wertungen in Bezug auf die Lärmquelle entsprechend den Grundsätzen hierfür geeigneter Regelwerke aufgrund einer individuell-konkreten Abwägung ermittelt und bewertet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2017 - 7 A 7.17 -, juris).

  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15
    Mit Blick auf den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 2018 (9 A 16.16, juris) und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Mai 2020 (C-535/18, juris) machen sie geltend, bei dem Wohnhaus H. handele es sich um ein ehemaliges Schleusenwärterhaus.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof vom 25. April 2018 (9 A 16.16, juris) keinen Anlass gesehen, von seiner Rechtsprechung abzuweichen.

    Das Erfordernis des subjektiv-rechtlichen Bezugs nach § 4 Abs. 3 Satz 2 UmwRG gilt nach der Rechtsprechung des Senats auch für relative Verfahrensfehler im Sinne des § 4 Abs. 1a UmwRG (vgl. Urteil des Senats vom 27.08.2019 - 7 KS 24/17 -, juris, mit Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 21.06.2016 - 9 B 65.15 -, juris, BVerwG, Vorlagebeschluss vom 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris, und BVerwG, Hinweisbeschluss vom 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris).

    Zudem wurde den Klägern die Möglichkeit der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung am Entscheidungsprozess nicht genommen; etwaige Auswirkungen auf andere Mitglieder der Öffentlichkeit sind nach § 4 Abs. 3 Satz 2 VwGO nicht relevant (vgl. BVerwG, Hinweisbeschluss vom 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris, und Vorlagebeschluss vom 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris; EuGH, Urteil vom 28.05.2020 - C-535/18 -, juris).

    Der Europäische Gerichtshof hat darin auf die Vorlage durch das Bundesverwaltungsgericht (vom 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris) ausgeführt, dass Art. 1 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 erster Gedankenstrich sowie Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2000/60 im Licht von Art. 19 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Art. 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dahin auszulegen sind, dass die Mitglieder der von einem Projekt betroffenen Öffentlichkeit befugt sein müssen, vor den zuständigen nationalen Gerichten die Verletzung der Pflichten zur Verhinderung der Verschlechterung von Wasserkörpern und zur Verbesserung ihres Zustands geltend zu machen, wenn diese Verletzung sie unmittelbar betrifft.

    Überdies ist zu berücksichtigen, dass die Kläger ihr Vorbringen ohnehin dem Sachverhalt angepasst haben, der dem Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2018 (9 A 16.16, juris) zugrunde gelegen hat.

    cc) Soweit die Kläger eine Vorgreiflichkeit der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu dem Vorlageersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris) geltend gemacht haben, hat sich dies erledigt, nachdem der Europäische Gerichtshof - wie dargelegt - über die Vorlage entschieden hat (Urteil vom 28.05.2020 - C-535/18 -, juris).

    Die Beklagte hat nicht verkannt, dass insbesondere bei den besonders lärmintensiven Betonierarbeiten nicht nur die fachplanerische Zumutbarkeitsschwelle, sondern auch Lärmwerte, die für die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle relevant sind (vgl. dazu BVerwG, Hinweisbeschluss vom 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris), erreicht bzw. überschritten werden.

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15
    Mit Blick auf den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 2018 (9 A 16.16, juris) und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Mai 2020 (C-535/18, juris) machen sie geltend, bei dem Wohnhaus H. handele es sich um ein ehemaliges Schleusenwärterhaus.

    Der Europäische Gerichtshof hat auf das Vorlageersuchen des Bundesverwaltungsgerichts nochmals ausgeführt, dass es dem nationalen Gesetzgeber freistehe, die Rechte, deren Verletzung ein Einzelner geltend machen kann, um einen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung, Handlung oder Unterlassung im Sinne von Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeit bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. 1985, L 175, S. 40), jetzt Art. 11 der Richtlinie 2011/92, einlegen zu können, auf subjektive Rechte zu beschränken, d. h. auf individuelle Rechte, die nach dem nationalen Recht als subjektiv-öffentliche Rechte qualifiziert werden können (EuGH, Urteil vom 28.05.2020 - C-535/18 -, juris).

    Zudem wurde den Klägern die Möglichkeit der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung am Entscheidungsprozess nicht genommen; etwaige Auswirkungen auf andere Mitglieder der Öffentlichkeit sind nach § 4 Abs. 3 Satz 2 VwGO nicht relevant (vgl. BVerwG, Hinweisbeschluss vom 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris, und Vorlagebeschluss vom 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris; EuGH, Urteil vom 28.05.2020 - C-535/18 -, juris).

    Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Mai 2020 (C-535/18, juris) folgt nichts anderes.

    Soweit sie sich durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Mai 2020 (C-535/18, juris) zu ihrem Vortrag veranlasst gesehen haben, ist dies als genügende Entschuldigung - unabhängig von der Frage, wann sie von der Entscheidung Kenntnis erlangt haben bzw. haben mussten - nicht anzusehen.

    cc) Soweit die Kläger eine Vorgreiflichkeit der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu dem Vorlageersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris) geltend gemacht haben, hat sich dies erledigt, nachdem der Europäische Gerichtshof - wie dargelegt - über die Vorlage entschieden hat (Urteil vom 28.05.2020 - C-535/18 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12

    Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15
    Nachdem die Kläger den Planergänzungsbescheid am 22. November 2018 in ihre Klage einbezogen haben, richtet diese sich in der Sache (weiterhin) gegen eine einheitliche Planungsentscheidung (vgl. Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Die Begrenzung der Rügebefugnis auf subjektive Rechte steht mit Europarecht in Einklang (vgl. EuGH, Urteil vom 15.10.2015 - C-137/14 -, juris; BVerwG, Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 7.15 -, juris; Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 14.15 -, juris; Urteil vom 29.06.2017 - 3 A 1.16 -, juris; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Nicht verlangen kann er freilich die Prüfung, ob die mit dem Vorhaben verfolgten öffentlichen Interessen generell geeignet sind, entgegenstehende Eigentumsrechte zu überwinden, d. h. insbesondere das Gemeinwohlerfordernis des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG auszufüllen (BVerwG, Urteil vom 09.11.2006 - 4 A 2001.06 -, BVerwGE 127, 95; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    aa) Dabei legt der Senat zugrunde, dass die Belange des Hochwasserschutzes im Sinne der §§ 72 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), §§ 115 f. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) im Rahmen einer Ausbau- oder Neubaumaßnahme nach dem Bundeswasserstraßengesetz - wie hier - zu den Vorgaben zwingenden Rechts gehören und nicht wie sonst dem Abwägungsvorbehalt unterliegen (vgl. insoweit Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Denn für die erforderliche fristgebundene Begründung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss reicht es nicht aus, wenn der Kläger lediglich pauschal auf im Verwaltungsverfahren geltend gemachte Einwände verweist, ohne auf deren Würdigung im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss einzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.07.2003 - 9 VR 13.03 -, NVwZ 2003, 1392; Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris; Urteile des Senats vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris, und vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf früher erhobene Einwände ohne deren Würdigung in der Planfeststellungsentscheidung genügt diesen Begründungsanforderungen nicht; denn Gegenstand der Klage sind nicht die im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Einwände, sondern ist der Planfeststellungsbeschluss (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010, a. a. O.; Urteile des Senats vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris, und vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15
    Der Gesetzgeber beabsichtigte mit der Einfügung des § 6 UmwRG eine einheitliche und abschließende Regelung für alle Rechtsbehelfe im Geltungsbereich dieses Gesetzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris, sowie Urteil vom 04.06.2020 - 7 A 1.18 -, juris; Urteil des Senats vom 28.08.2018 - 7 KS 108/16 -, juris).

    Auf die Frage, ob eine Zulassung verspäteten Vorbringens das Verfahren konkret verzögern würde (vgl. § 87b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VwGO), kommt es hingegen nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris).

    Insgesamt soll nach dem Wegfall der aus dem Verwaltungsverfahren in den Prozess hineinwirkenden materiellen Präklusion (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG; vgl. § 7 Abs. 4 UmwRG) verhindert werden, dass in einem späten Stadium des gerichtlichen Verfahrens neuer Tatsachenvortrag erfolgt, auf den die übrigen Beteiligten und das Gericht nicht mehr angemessen reagieren können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris, m. w. N.).

    Dies hat der Gesetzgeber in § 6 Satz 2 UmwRG durch die Beschränkung des Verweises auf § 87b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO ausdrücklich bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15

    Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15
    Die Mängel bei der Auslegungsbekanntmachung gehören nicht zu den in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 UmwRG normierten absoluten Verfahrensfehlern und sind nach Art und Schwere mit diesen auch nicht vergleichbar im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b) UmwRG (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.2016 - 4 A 5.14 -, juris; Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.07.2018 - 9 B 49.16 -, juris; Urteil des Senats 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

    Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots daher auf die Frage, ob die Verwaltungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie - auf der Grundlage des derart zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris, und vom 19.12.2017 - 7 A 7.17 -, juris; Urteile des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris, und vom 31.07.2018 - 7 KS 17/16 -, juris).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15
    Diese Verwaltungsvorschrift konkretisiert in Nr. 3.1.1 die fachplanerische Zumutbarkeitsschwelle für Geräuschimmissionen von Baustellen durch die Festlegung gebietsabhängiger Immissionsrichtwerte (BVerwG, Urteile vom 10.07.2012 - 7 A 11.11 -, juris, vom 19.03.2014 - 7 A 24.12 -, juris, und vom 08.09.2016 - 3 A 5.15 -, juris).

    Im Planfeststellungsbeschluss ist der Entschädigungsanspruch dem Grunde nach festzustellen, zudem sind die Bemessungsgrundlagen für die Höhe anzugeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.07.2012 - 7 A 11.11 -, juris).

    Durch den Verweis im Planfeststellungsbeschluss unter B.II.5.7 und B.II.5.8 auf das Maß der zulässigen Mietminderung wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit bezogen auf die Tage mit einer Überschreitung der festgelegten fachplanerischen Zumutbarkeitsschwelle bzw. bezogen auf die Nächte mit Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von 54 dB (A) um 5 dB (A) verursacht durch den Baustellenverkehr - Letzteres unter Orientierung an die 16. BImSchV - sowie den Hinweis, dass bei eigengenutzten Räumen die Höhe der zulässigen Mietreduzierung als Vergleichsmaßstab heranzuziehen sei, sind auch die Bemessungsgrundlagen für die Höhe der Entschädigung in ausreichender Weise angegeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.07.2012 - 7 A 11/11 -, juris).

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15
    Die durch § 9 Abs. 1a Nr. 2 UVPG a. F. in Bezug genommene Feststellung der UVP-Pflicht nach § 3a Satz 1 UVPG a. F. ist die erste förmliche Reaktion der Behörde auf den Antrag des Vorhabenträgers, die der Öffentlichkeit zugleich erste Anhaltspunkte geben soll, wie die zuständige Behörde das Vorhaben hinsichtlich seiner Umweltverträglichkeit und Reichweite möglicher Umweltauswirkungen einschätzt (BVerwG, Urteil vom 21.01.2016 - 4 A 5.14 -, juris; Wagner in: Hoppe/Beckmann, UVPG, 4. Aufl., § 9 Rn. 29).

    Die Bekanntmachung hat insoweit ihre Anstoßwirkung verfehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.2016 - 4 A 5.14 -, juris).

    Die Mängel bei der Auslegungsbekanntmachung gehören nicht zu den in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 UmwRG normierten absoluten Verfahrensfehlern und sind nach Art und Schwere mit diesen auch nicht vergleichbar im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b) UmwRG (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.2016 - 4 A 5.14 -, juris; Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 3.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15
    Dies folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28.11.2017 - 7 A 3.17 -, juris) aus § 12 Abs. 7 Satz 4 WaStrG, wonach Ausbau- oder Neubaumaßnahmen an einer Bundeswasserstraße so durchgeführt werden, dass mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf den Hochwasserschutz vermieden werden.

    Danach besteht indes kein absolutes Beeinträchtigungsverbot, vielmehr besteht eine Geringfügigkeitsschwelle, wonach ein Vorhaben nicht mehr als geringfügige, d. h. unbedeutende, unwesentliche, nicht ins Gewicht fallende und belanglose Auswirkungen auf den Hochwasserschutz haben darf (BVerwG, Urteil vom 28.11.2017 - 7 A 3.17 -, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. November 2017 (7 A 3.17, juris) im Zusammenhang mit dem Ausbau einer Bundeswasserstraße zwar ausgeführt, § 12 Abs. 7 Satz 4 WaStrG entfalte in Verbindung mit den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes zum Hochwasserschutz grundsätzlich drittschützende Wirkung.

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15
    Das Erfordernis des subjektiv-rechtlichen Bezugs nach § 4 Abs. 3 Satz 2 UmwRG gilt nach der Rechtsprechung des Senats auch für relative Verfahrensfehler im Sinne des § 4 Abs. 1a UmwRG (vgl. Urteil des Senats vom 27.08.2019 - 7 KS 24/17 -, juris, mit Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 21.06.2016 - 9 B 65.15 -, juris, BVerwG, Vorlagebeschluss vom 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris, und BVerwG, Hinweisbeschluss vom 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris).

    a) Soweit die Kläger ihren diesbezüglichen Vortrag erstmals mit Schriftsatz vom 7. September 2017 zum Gegenstand ihrer Klage gemacht haben, kann der Senat dahingestellt sein lassen, ob sie mit ihrem Vortrag ausgeschlossen sind, weil sie insoweit die nach § 6 UmwRG (in der derzeit geltenden Fassung) für die Begründung der Klage zu beachtende Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung versäumt haben, und ob Gleiches gelten könnte, sofern man unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes auf die nach § 4a Abs. 1 UmwRG (in der bis zum 01.06.2017 geltenden Fassung) bzw. § 14e Abs. 5 WaStrG (in der bis zum 06.12.2018 geltenden Fassung) zu beachtende Klagebegründungsfrist von sechs Wochen abhöbe (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 -, juris; Urteil des Senats vom 27.08.2019 - 7 KS 24/17 -, juris).

    Ist hierfür das Studium umfangreichen schriftsätzlichen Vortrags oder das Durchsuchen von Verwaltungsakten nach entsprechenden Tatsachen und Erklärungen erforderlich, ist der Aufwand nicht mehr als gering zu bezeichnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1998 - 11 A 6.97 -, juris; Urteil des Senats vom 27.08.2019 - 7 KS 24/17 -, juris).

  • BVerwG, 19.03.2014 - 7 A 24.12

    Planfeststellungsbeschluss; Neubaustrecke; Baustelle; Baustellenlärm; AVV

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 1.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 A 5.15

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Streckenausbau; zweites Gleis;

  • VGH Hessen, 03.12.1991 - 2 A 2893/86
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12

    Begründungsfrist; Bezugnahme; Pauschale Bezugnahme; Planänderungsbeschluss;

  • BVerwG, 28.03.2020 - 4 VR 5.19

    Eilverfahren gegen Planergänzungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40011

    Ordnungsgemäße Klagebegründung bei pauschaler Bezugnahme auf im

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15

    Planfeststellung; Gewerbebetrieb; Fährbetrieb; Klagebefugnis; Existenzgefährdung;

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

  • BVerwG, 23.05.2006 - 9 B 8.06

    Nichtwürdigung einzelner Ausführungen der Beteiligten in den

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 10.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

  • VGH Bayern, 18.02.2004 - 8 A 02.40093

    Planfeststellung für eine Tankanlage und Rastanlage; Beurteilung der von

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 198.07

    Die Beschwerde ist mit einer Rüge zur verfahrensfehlerhaften Ablehnung von

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 28.01.2004 - 9 A 27.03

    Beseitigung eines Bahnübergangs; Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen

  • BVerfG, 26.08.1996 - 2 BvR 1968/94

    Zeugenbeweis und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15

    Planfeststellungsbeschluss; Umweltverträglichkeitsprüfung; allgemeinverständliche

  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 VR 17.96

    Bundesautobahn A 20 (Ostsee-Autobahn)

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16

    Antragsbefugnis; Außenbereich; Außenbereichsgrundstück; Darlegung; schlüssige

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2010 - 12 LB 31/07

    Nachbarklage wegen Erteilung einer einfachen Baugenehmigung trotz

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

  • BVerwG, 30.09.1993 - 7 A 14.93

    Planfeststellungsverfahren - Ausbau einer Bundesbahnstrecke -

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

  • BVerwG, 16.07.2003 - 9 VR 13.03

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Antrag auf Anordnung der

  • BVerwG, 18.02.1998 - 11 A 6.97

    Verkehrsprojekte Deutsche Einheit; Verfahrensbeschleunigung; Präklusion;

  • BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 13.18

    Die Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn darf für den Betrieb der Bremer Stadtbahn

  • BVerwG, 12.07.2017 - 9 B 49.16

    Planrechtfertigung für Bundesstraße (Ortsumgehung); Existenzgefährdung eines

  • BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 2.15

    Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16

    Klage einer Gemeinde gegen eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Bestimmung

  • BVerwG, 04.06.2020 - 7 A 1.18

    Umweltschützer unterliegen: Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte;

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung;

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 08.11.2016 - C-243/15

    Lesoochranárske zoskupenie VLK

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10

    Verfahrensfehler; wesentlicher Verfahrensfehler; mittelbare Betroffenheit;

  • BVerwG, 29.01.2009 - 7 A 1.08

    Einwendungen der Eigentümer gegen Planungen zum Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals im

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

  • BVerwG, 23.10.2014 - 9 B 29.14

    Bundesfernstraße; Planrechtfertigung; Lärmschutzmaßnahme; nachträgliche

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

  • OVG Hamburg, 12.05.2021 - 1 Bf 492/19

    Eurogate Westerweiterung: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss auch in zweiter

    Es fehlt eine ausdrückliche Aussage dazu, ob es sich bei dem streitgegenständlichen Vorhaben um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.1.2016, 4 A 5.14, BVerwGE 154, 73, juris Rn. 34; s. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 2.9.2020, 7 KS 17/15, ZUR 2021, 176, juris Rn. 74).

    Bei den hier gegebenen Verstößen gegen § 9 Abs. 1a Nr. 2 und Nr. 5 UVPG 2005 handelt es sich indes nicht um absolute Verfahrensfehler i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwRG, sondern um relative Verfahrensfehler i.S.v. § 4 Abs. 1a UmwRG (zu § 9 Abs. 1a Nr. 2 UVPG: BVerwG, Beschl. v. 28.12.2017, 3 B 15.16, NVwZ 2018, 830, juris Rn. 8; zu § 9 Abs. 1a Nr. 5 UVPG: BVerwG, Urt. v. 30.11.2020, 9 A 5.20,NuR 2021, 119, juris Rn. 25; Urt. v. 14.3.2018, 4 A 5.17, BVerwGE 161, 263, juris Rn. 23; s. auch [zu beiden Vorschriften] BVerwG, Urt. v. 21.1.2016, 4 A 5.14, BVerwGE 154, 73, juris Rn. 31 ff., 37; OVG Lüneburg, Urt. v. 2.9.2020, 7 KS 17/15, ZUR 2021, 176, juris Rn. 79).

    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur für "Mitglieder der von einem Projekt betroffenen Öffentlichkeit", die sich auf einen Verstoß gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot bzw. Verbesserungsgebot berufen, von dem sie unmittelbar betroffen sind (vgl. EuGH, Urt. v. 28.5.2020, C-535/18, NVwZ 2020, 1177, juris Rn. 123 ff., 135; s. dazu BVerwG, Urt. v. 30.11.2020, 9 A 5.20, NVwZ 2021, 487, juris Rn. 43; vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 2.9.2020, 7 KS 17/15, ZUR 2021, 176, juris Rn. 1129; OVG Schleswig, Beschl. v. 29.10.2020, 4 MR 1/20, NordÖR 2021, 87, juris Rn. 23; Dingemann, NVwZ 2020, 1184 [1186]).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18

    Änderungsplan; Änderungsplanfeststellung; Anderungsplanfeststellungsbeschluss;

    Denn für die erforderliche fristgebundene Begründung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss reicht es nicht aus, wenn der Kläger lediglich pauschal auf im Verwaltungsverfahren geltend gemachte Einwände verweist, ohne auf deren Würdigung im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss einzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.07.2003 - 9 VR 13.03 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris; Urteil vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf früher erhobene Einwände ohne die Berücksichtigung deren Würdigung in der Planfeststellungsentscheidung genügt diesen Begründungsanforderungen nicht; denn Gegenstand der Klage sind nicht die im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Einwände, sondern ist der Planfeststellungsbeschluss (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris; Urteil vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Denn der Gesetzgeber beabsichtigte mit der Einfügung des § 6 UmwRG eine einheitliche und abschließende Regelung für alle Rechtsbehelfe im Geltungsbereich dieses Gesetzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris; Urteil vom 04.06.2020 - 7 A 1.18 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 28.08.2018 - 7 KS 108/16 -, juris).

    Als gering ist Ermittlungsaufwand bereits dann nicht mehr einzustufen, wenn das Studium umfangreichen schriftsätzlichen Vortrags oder das Durchsuchen von Verwaltungsakten nach entsprechenden Tatsachen und Erklärungen erforderlich würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1998 - 11 A 6.97 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 27.08.2019 - 7 KS 24/17 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 14 S 2056/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von elf Windenergieanlagen; kein Vorliegen

    Dem genüge § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwRG, wie das Verwaltungsgericht ihn allerdings in Einklang mit den danach ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 28.11.2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17, juris Rn. 34) und der Obergerichte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.01.2019 - 10 S 1991/17 - juris Rn. 11 und - 10 S 1919/17 - juris Rn. 12; NdsOVG, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 - juris Rn. 101) verstanden habe, offenkundig nicht, weil er danach unter Ausschluss einer Einzelfallprüfung abschließende Kategorien bilde.
  • OVG Niedersachsen, 30.12.2021 - 1 LA 91/20

    Beseitigungsanordnung für ein ehemaliges Schleusenwärterwohnhaus im Außenbereich,

    Schließlich überzeugt die Rüge des Klägers, sein Vorhaben sei willkürlich herausgegriffen worden, was sich schon aus dem Schreiben des Schifffahrtsamtes vom 6. Juni 2018 ergebe, mit welchem das Amt den Beklagten angesichts eines anhängigen Rechtsstreit (Az.: 7 KS 17/15) darum gebeten habe, die Beseitigungsverfügung aufrecht zu erhalten, bereits deshalb nicht, weil sowohl die Beseitigungsverfügung als auch der Widerspruchsbescheid vor diesem Schreiben erlassen wurden.
  • VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19

    Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach

    Deswegen betrifft die Frage, ob die der Umweltverträglichkeitsprüfung zugrundeliegenden Fachgutachten den Anforderungen an den allgemeinen Kenntnisstand bzw. den gegenwärtigen Wissensstand und die allgemein anerkannten Prüfungsmethoden gerecht werden, nicht den Verfahrensgang als solchen, sondern die jeweiligen materiell-rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen etwa des Natur-, Artenschutz- oder Habitatrechts (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.11.2017 - 7 A 17.12 - [Elbvertiefung/Cuxhaven], juris, Rn. 33, BVerwGE 161, 17, - 7 A 3.17 - [Elbvertiefung/Otterndorf], juris, Rn. 28 ff. und - 7 A 1.17 - [Elbvertiefung/Unter- und Außerelbe] -, juris, Rn. 33 und vom 19.12.2017 - 7 A 6.17 -, juris, Rn. 19 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29.01.2019 - 10 S 1991/17 -, juris, Rn. 11 und - 10 S 1919/17 -, juris, Rn. 12; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris, Rn. 101).
  • OVG Sachsen, 12.01.2022 - 4 C 19/09

    Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (OPAL); Erdgasfernleitung; Windkraftanlage;

    Die Umweltverträglichkeitsprüfung erstreckt sich deshalb nicht auf alle nur erdenklichen Auswirkungen eines Vorhabens auf Umweltgüter und deren Wertigkeit bis in alle Einzelheiten und feinsten Verästelungen (BVerwG, Urt. v. 21. März 1996 - 4 C 19.94 -, juris Rn. 23; NdsOVG, Urt. v. 2. September 2020 - 7 KS 17/15 -, juris Rn. 103).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 7 MS 49/22

    Pioritätsgrundsatz; städtebauliche Belange; Planfeststellung; vorläufiger

    Bekanntmachungsmängel sind nicht als absolute, sondern lediglich als relative Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1a UmwRG anzusehen ( BVerwG, Urteil vom 21.01.2016 - 4 A 5.14 -, juris; Urteil des Senats vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris).
  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 8 A 21.40033

    Zur zehnwöchigen Klagebegründungsfrist des § 6 UmwRG

    Abgesehen davon stellt ein eigenständiges Durchsuchen umfangreicher Verfahrensakten nach Einwendungen oder anderen Stellungnahmen der Klagepartei regelmäßig keinen Aufwand dar, der als gering i.S.d. § 6 Satz 3 UmwRG i.V.m. § 87b Abs. 3 Satz 3 VwGO anzusehen wäre (vgl. BVerwG, U.v. 18.2.1998 - 11 A 6.97 - NVwZ-RR 1998, 592 = juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 1.2.2022 - 11 A 2168/20 - ZUR 2022, 500 = juris Rn. 60 f.; NdsOVG, U.v. 2.9.2020 - 7 KS 17/15 - ZUR 2021, 176 = juris Rn. 142).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2021 - 1 LA 91/20

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Bestandsschutz; Ermessen; Kulturlandschaft

    Schließlich überzeugt die Rüge des Klägers, sein Vorhaben sei willkürlich herausgegriffen worden, was sich schon aus dem Schreiben des Schifffahrtsamtes vom 6. Juni 2018 ergebe, mit welchem das Amt den Beklagten angesichts eines anhängigen Rechtsstreit (Az.: 7 KS 17/15) darum gebeten habe, die Beseitigungsverfügung aufrecht zu erhalten, bereits deshalb nicht, weil sowohl die Beseitigungsverfügung als auch der Widerspruchsbescheid vor diesem Schreiben erlassen wurden.
  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 8 A 21.40034

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss nach Landesrecht für den

    Abgesehen davon stellt ein eigenständiges Durchsuchen umfangreicher Verfahrensakten nach Einwendungen oder anderen Stellungnahmen der Klagepartei regelmäßig keinen Aufwand dar, der als gering i.S.d. § 6 Satz 3 UmwRG i.V.m. § 87b Abs. 3 Satz 3 VwGO anzusehen wäre (vgl. BVerwG, U.v. 18.2.1998 - 11 A 6.97 - NVwZ-RR 1998, 592 = juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 1.2.2022 - 11 A 2168/20 - ZUR 2022, 500 = juris Rn. 60 f.; NdsOVG, U.v. 2.9.2020 - 7 KS 17/15 - ZUR 2021, 176 = juris Rn. 142).
  • VGH Bayern, 04.08.2022 - 22 A 20.40012

    Erfolglose Klage auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses zum Bau einer

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2023 - 1 ME 45/23

    Fledermäuse; Grundbuch; Gütergemeinschaft; Güterregister; Vollstreckung einer

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 7 KS 104/20

    Abwägung; Abwägungsentscheidung; Planfeststellung

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